Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – SafeCab Chauffeurservice
§ 1.) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma SafeCab Chauffeurservice (nachfolgend „SafeCab“) und dem Auftraggeber im Rahmen der gewerblichen Personenbeförderung im Mietwagenverkehr (Fahrservice).
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald SafeCab ein Beförderungsauftrag durch den Kunden erteilt wird – unabhängig davon, ob dies telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder über sonstige elektronische Kommunikationswege geschieht.
Die Annahme des Auftrags durch SafeCab kann formlos erfolgen.
Bei Flughafentransfers oder Sonderfahrten kann die Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp erfolgen.
§ 2.) Leistungen
Die Beförderung erfolgt gemäß dem jeweils gültigen Leistungskatalog von SafeCab. Für die Auswahl der geeigneten Dienstleistung (z. B. Fahrzeugklasse, Streckenführung oder Sonderleistungen) ist der Kunde eigenverantwortlich.
Alle Preisangaben basieren auf der jeweils aktuellen Preisliste von SafeCab oder einem individuell erstellten Angebot.
Zusätzliche Leistungen (z. B. Zwischenstopps, Kindersitze oder mehrsprachige Fahrer) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Zur ordnungsgemäßen Abwicklung und Rechnungsstellung werden Kundendaten gespeichert. Die Vorschriften der DSGVO und des BDSG finden Anwendung. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
§ 3.) Allgemeine Bedingungen
- a) Fahrtrouten, Abfahrtszeiten und Abholorte werden im Rahmen der Buchung individuell abgestimmt. Änderungen sind bis spätestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn möglich, sofern der organisatorische Ablauf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
b) Die vereinbarte Abholzeit kann aus betrieblichen oder verkehrsbedingten Gründen geringfügig abweichen. Der Kunde verpflichtet sich, spätestens 10 Minuten vor der vereinbarten Abholzeit am vereinbarten Abholort bereit zu stehen. Sollte das Fahrzeug nicht innerhalb von 10 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit eintreffen, ist die Zentrale unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.
c) Erfolgt innerhalb von 60 Minuten nach tatsächlicher Landung keine Kontaktaufnahme oder kein Erscheinen des Kunden, gilt die Fahrt als Nichterscheinen (No-Show). Der Anspruch auf Durchführung der gebuchten Beförderung entfällt. Der vereinbarte Fahrpreis bleibt fällig.
d) Die kostenfreie Wartezeit bei Flughafentransfers beträgt 45 Minuten ab tatsächlicher Landung des Flugzeugs. Für jede weitere angefangene 15 Minuten wird bei Standardfahrten eine Wartezeitpauschale in Höhe von 9,50 € berechnet.
Für Business-, First-Class-, VIP- oder Sonderfahrten gelten gesonderte Wartezeitregelungen gemäß individueller Vereinbarung.
Die maximale Wartezeit beträgt 90 Minuten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
e) Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit nicht am Flughafen eintreffen oder sollte es zu einer Kontaktverzögerung zwischen Fahrer und Fahrgast kommen, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Zentrale von SafeCab telefonisch zu informieren.
f) Erfolgt eine Umbuchung des Rückflugs eigenverantwortlich durch den Kunden, entfällt der Anspruch auf Rückerstattung des ursprünglich gebuchten Rücktransfers. Die vertraglich vereinbarte Fahrt bleibt dennoch zahlungspflichtig.
Wird SafeCab über eine Flugumbuchung nicht rechtzeitig informiert und wurde bereits ein Fahrer disponiert, behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € zu berechnen.
Zusätzliche Kosten aufgrund geänderter Abholzeiten oder Abholorte trägt der Kunde.
g) Wird durch die Fluggesellschaft ein anderer Flughafen angeflogen, ist der Kunde verpflichtet, den ursprünglich vereinbarten Flughafen auf eigene Kosten aufzusuchen, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit SafeCab getroffen wurde.
h) SafeCab stellt das Fahrzeug ausschließlich am vereinbarten Flughafen bereit. Eine Änderung des Abholortes bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch SafeCab.
§ 4.) Haftung
- a) SafeCab haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Beförderungsleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
b) SafeCab haftet nicht für Verspätungen oder Fahrtabbrüche aufgrund höherer Gewalt oder nicht beeinflussbarer Ereignisse. Hierzu zählen insbesondere Unwetter, Verkehrsstaus, Unfälle, technische Defekte, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von SafeCab.
Folgekosten wie verpasste Flüge, Hotelkosten oder Ersatztransporte sind ausgeschlossen.
c) Sollte eine Verspätung oder ein Ausfall der Fahrt nachweislich durch eigenes Verschulden von SafeCab verursacht worden sein, haftet SafeCab im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für unmittelbare Mehrkosten des Kunden.
d) Für Schäden am Fahrzeug, die durch den Kunden oder mitreisende Personen verursacht werden, haftet der Kunde. Dies betrifft insbesondere Reinigungskosten, Schäden an Innenausstattung oder Lack sowie Schäden infolge von Alkoholkonsum, grob fahrlässigem Verhalten oder mutwilliger Beschädigung.
e) Beanstandungen jeglicher Art sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich oder in Textform geltend zu machen.
§ 5.) Bezahlung
- a) Die Vergütung für Beförderungsleistungen ist grundsätzlich nach Erbringung der Leistung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
b) SafeCab behält sich vor, bei Sonderleistungen, VIP-, Sportwagen-, Reisebus- oder Langstreckenbuchungen eine Vorauszahlung oder Anzahlung zu verlangen.
c) Zahlungen können per Überweisung, Rechnung oder elektronischer Zahlungsmethode erfolgen. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Zahlungsbedingungen.
d) Bei Zahlungsverzug ist SafeCab berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahngebühren geltend zu machen.
§ 6.) Rücktritt durch den Kunden
- a) Der Kunde kann jederzeit vom Beförderungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat unverzüglich und nachweisbar zu erfolgen.
b) Für Standardfahrten gelten folgende Stornierungsbedingungen:
– Bis 24 Stunden vor Fahrtbeginn: kostenfrei
– Weniger als 24 Stunden vor Fahrtbeginn: 90 % des Fahrpreises
– Innerhalb von 3 Stunden vor Fahrtbeginn oder bei Nichtantritt der Fahrt: 100 % des Fahrpreises
c) Für Business-, First-Class-, VIP-, Reisebus- oder Sonderfahrten gelten die Sonderregelungen gemäß § 6a.
d) SafeCab behält sich vor, aus Kulanz ganz oder teilweise auf Stornogebühren zu verzichten.
§ 6a.) Sonderbedingungen für Business-, First-Class-, VIP- und Reisebus-Buchungen
Für Buchungen in den Kategorien Business, First-Class, VIP oder Reisebus gelten aufgrund des erhöhten Planungs- und Kostenaufwands folgende Sonderbedingungen:
– Zur verbindlichen Reservierung kann eine Anzahlung von bis zu 80 % des Gesamtbetrags verlangt werden.
– Bis 15 Kalendertage vor Fahrtbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
– Zwischen 14 und 7 Tagen vor Fahrtbeginn werden 65 % des Gesamtbetrags berechnet.
– Ab 7 Tagen vor Fahrtbeginn werden 85 % des Gesamtbetrags berechnet.
– Bei Stornierung innerhalb von 72 Stunden oder bei Nichtantritt der Fahrt werden 100 % des Gesamtbetrags berechnet.
Hochsaisonregelung:
In der Zeit von Mai bis September sowie an Feiertagen und Eventwochenenden behalten wir uns vor, bei kurzfristigen Änderungen oder Stornierungen unter 20 Tagen den vollen Fahrpreis zu berechnen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6b.) Sonderregelung für Sportwagen mit Chauffeur
Für Buchungen von Sportwagen mit Chauffeur gelten aufgrund der exklusiven Fahrzeugbereitstellung sowie des erhöhten Planungs- und Personalaufwands folgende besondere Vertragsbedingungen:
1. Eine Verschiebung der Buchung ist bis spätestens zwei Wochen vor Fahrtbeginn möglich. Eine einmalige Verschiebung um maximal acht Wochen ist nach Verfügbarkeit möglich.
– Bis 4 Wochen vor Fahrtbeginn: kostenfrei
– 4 bis 2 Wochen vor Fahrtbeginn: 45 % des Gesamtpreises
2. Eine Stornierung ist bis spätestens 72 Stunden vor Fahrtbeginn möglich.
– Bis 8 Wochen vor Fahrtbeginn: kostenfrei
– Ab Beginn der 8. bis zum Beginn der 2. Woche vor Fahrtbeginn: 65 %
– Unter 2 Wochen bis 72 Stunden vor Fahrtbeginn: 90 %
– Weniger als 72 Stunden oder bei Nichtantritt der Fahrt: 100 % des Gesamtpreises
3. Als Gesamtpreis gilt der vertraglich vereinbarte Betrag einschließlich aller vereinbarten Leistungen, Zuschläge und Extras.
4. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Am vereinbarten Abholort wartet der Chauffeur maximal 30 Minuten. Erscheint der Kunde in dieser Zeit nicht, wird das Fahrzeug mit Chauffeur zum Unternehmensstandort in Weiterstadt zurückgeführt. Dort kann der Kunde die ursprünglich gebuchte Fahrt innerhalb der verbleibenden Zwei-Stunden-Frist antreten. Eine neue Wartezeit beginnt nicht. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Beförderung, der volle Fahrpreis bleibt fällig.
§ 7.) Leistungs- und Preisänderungen
Preisänderungen gelten ausschließlich für zukünftige Buchungen. Bereits bestätigte Buchungen bleiben von nachträglichen Preisänderungen unberührt.
SafeCab informiert den Kunden unverzüglich über wesentliche Leistungsänderungen.
§ 8.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 9.) Geltung der AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind online unter www.safecab.de abrufbar sowie auf Wunsch einsehbar. Mit Zustandekommen des Beförderungsvertrags erkennt der Kunde diese Bedingungen verbindlich an.
§ 10.) Nebenabreden
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
Hinweis zur Sicherheit und Fahrgastpflichten
Gepäckstücke dürfen nicht im Fahrgastraum transportiert werden.
Werden Sperrgepäck, außergewöhnliche Gepäckmengen oder Sondergepäck bei der Buchung nicht angegeben und kann die Fahrt deshalb nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, gilt die Fahrt als Fehlfahrt. Der vereinbarte Fahrpreis bleibt vollständig fällig.
Jeder Fahrgast benötigt einen eigenen Sitzplatz mit Sicherheitsgurt. Babys oder Kleinkinder dürfen nicht auf dem Schoß transportiert werden.
Kindersitze oder Sitzerhöhungen müssen vor Fahrtbeginn angemeldet werden. Sollte eine Beförderung aufgrund fehlender Rückhalteeinrichtungen rechtlich nicht zulässig sein, kann die Fahrt verweigert werden. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.